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Massnahmen 2011

Der Sold der Milizfeuerwehrleute ist bis zum Betrag von jährlich 5000 Franken steuerbefreit für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr (Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und Ernstfalleinsätze zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeinen Schadenwehr, Elementarschaden- bewältigung und dergleichen); ausgenommen sind Pauschalzulagen für Kader, Funktionszulagen sowie Entschädigungen für administrative Arbeiten und für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt (BG über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes).

Nicht steuerbefreit sind:

- Pauschalzulagen für Kader
- Funktionszulagen
- Entschädigungen für den Fourier und für andere
   Administrativaufgaben
- Sold für freiwillige Einsätze (z.B. Verkehrsregelung beim
   Dorffest)

Die örtlichen Feuerwehren bzw. die Gemeinderäte werden prüfen müssen, ob die Pauschalzulagen und die Funktionszulagen aufgehoben werden sollen und der Ausfall durch eine Erhöhung des Basissoldes der Kader und Funktionäre angehoben werden soll.

Wie vorzugehen ist, soll am Beispiel eines Atemschutzchefs vor- gerechnet werden:

- bisherige Pauschale Atemschutzchef: CHF 200.-/Jahr
- Sold: CHF 35.-/h
- Durchschnittliche Zahl der Einsätze für 2008, 2009 und 2010
   pro Jahr (Übungen und Ernstfall): 10 à 3 Stunden = 30
   Jahresstunden im Durchschnitt
- Berechnung: CHF 200 ./. 30 Stunden = CHF 6.667; Rundung
   zugunsten der Feuerwehr: CHF 7.-
- Ergebnis: Erhöhung des Soldes des Atemschutzchefs von
   CHF 35.- auf CHF 42.-

Bemerkungen: Die Umstellung des Soldsystems und die Rundungsdifferenz zugunsten der Feuerwehr rechnet sich auch für die Gemeinde. Künftig werden die Lohnausweise für die Feuerwehr angeben müssen, welche Soldanteile steuerbefreit sind und welche nicht. Entfallen Pauschalzulagen und Funktionszulagen sinkt dementsprechend der adminstrative Aufwand, was die Verwaltungs- kosten reduziert.

Zu treffende Massnahmen:

- Erhebung der Zahl der Einsätze 2008, 2009 und 2010
- Erhebung der Pauschalen
- Erhebung der Soldansätze
- Umrechnung gemäss vorstehendem Beispiel
- Diskussion in Kader und Mannschaft
- Antragstellung an zuständiges politisches Organ
   (Gemeinderat, Feuerwehrkommission etc.)

Bei Fragen: Dr. Manfred Küng, kueng@kueng-law.ch,
Küng Rechtsanwälte, Moosackerstrasse 24, 4566 Kriegstetten

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