Massnahmen 2011 Der Sold der Milizfeuerwehrleute ist bis zum Betrag von jährlich 5000 Franken steuerbefreit für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr (Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und Ernstfalleinsätze zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeinen Schadenwehr, Elementarschaden- bewältigung und dergleichen); ausgenommen sind Pauschalzulagen für Kader, Funktionszulagen sowie Entschädigungen für administrative Arbeiten und für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt (BG über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes). Nicht steuerbefreit sind:
Die örtlichen Feuerwehren bzw. die Gemeinderäte werden prüfen müssen, ob die Pauschalzulagen und die Funktionszulagen aufgehoben werden sollen und der Ausfall durch eine Erhöhung des Basissoldes der Kader und Funktionäre angehoben werden soll. Wie vorzugehen ist, soll am Beispiel eines Atemschutzchefs vor- gerechnet werden:
Bemerkungen: Die Umstellung des Soldsystems und die Rundungsdifferenz zugunsten der Feuerwehr rechnet sich auch für die Gemeinde. Künftig werden die Lohnausweise für die Feuerwehr angeben müssen, welche Soldanteile steuerbefreit sind und welche nicht. Entfallen Pauschalzulagen und Funktionszulagen sinkt dementsprechend der adminstrative Aufwand, was die Verwaltungs- kosten reduziert. Zu treffende Massnahmen:
Bei Fragen: Dr. Manfred Küng, kueng@kueng-law.ch, |
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